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szombat, máj 19, 2012 05:10
Reisevertrag

Für die vom Reiseveranstalter organisierten garantierten Programme gelten das bürgerliche Gesetzbuch, die Regierungsverordnungen über Reiseverträge 281/2008. (XI. 28.), der vorliegende Vertag sowie die im Voucher (im Weiteren: Teilnahmekarte) festgehaltenen Inhalte als maßgebend.

Der Reisevertrag wird abgeschlossen zwischen:
Helian NaTour Bt.
Helian NaTour Reisebüro
Zulassungsnummer: U-000982
Adresse: 7622 Pécs, Jókai u. 39.
Fax: +36 72 211-946
Steuernummer: 21839643-1-02
Kontonummer: 50800111-11093338-00000000
Kontaktperson: Adrienn Vass
Telefon: +36 30 526 9494
einerseits (im Weiteren: Reisebüro)
und der/dem Reisenden – laut Voucher (als Anhang dieses Vertrags) andererseits mit folgenden Konditionen:

Der Reisevertrag tritt in Kraft nachdem die/der Reisende oder ihr/sein Vertreter (die Person die im Namen der/des Reisenden vorgehen darf oder von ihr/ihm beauftragt wird) das garantierte Programm auf der online Oberfläche oder in einer der Verkaufsstellen bestellt hat, das System ihre/seine Anmeldung registriert hat und der Programmpreis zur Gänze bezahlt wurde.

Genaue Angeben zum Zeitpunkt, Ort, eine detaillierte Beschreibung des Programms sowie Definition, Qualität, Erbringungs und Preise der einzelnen Dienstleistungen sind im Programmheft, auf der Homepage beziehungsweise auf der Teilnahmekarte enthalten.

Im Preis sind die Kosten der im Programm enthaltenen Dienstleistungen, auf das Reisebüro entfallende organisatorische Kosten sowie den Umsatzsteuer inbegriffen.

Im Preis ist keine Reiseversicherung enthalten. Eine Ausnahme bildet der Fall wenn die detaillierte Programmbeschreibung oder die auf der Homepage veröffentlichten Informationen dies ausdrücklich besagen.

Das gebuchte und bezahlte Programm kann von der/dem Reisenden nicht abbestellt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Unfall) kann das Programm nur an der gleichen Stelle abbestellt werden wo es gebucht wurde. In solchen Fällen wird der Programmpreis an dem Ort der Bestellung in Bargeld, bei online Einzahlung (PayPal) mittels Überweisung zurück erstattet.

Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Schneesturm, Überflutung, Mückeninvasion etc.) oder ähnlicher Gründe können bestimmte Programme entfallen. Dies wird vom Veranstalter den Gästen gegenüber kommuniziert beziehungsweise wird es auf der Weboberfläche des Reisebüros in der Programmbeschreibung detailliert behandelt. In diesem Fall wird der Preis der entfallenen Programme am Ort der Bestellung in Bargeld, im Falle einer online Einzahlung (PayPal) mittels Überweisung zurück erstattet.

Wenn der Gast das Programm selbstverschuldet versäumt, wird der Preis weder vom Reisebüro noch von der Verkaufsstelle zurück erstattet.

Bei Nichteinhaltung der Treffzeiten beträgt die maximale Wartezeit auf den verspäteten Gast 10 Minuten. Für finanzielle Schäden sowie für die Versäumung des Programms die sich aus der Überschreitung dieser Wartezeit ergeben trägt der Gast die Verantwortung und kann gegenüber dem Reisebüro und dem Programmveranstalter keinerlei Schadenersatzforderungen gültig machen.

Für die Abwicklung der vom Verkäufer verwerteten Programme beziehungsweise für die Vollbringung der in ihnen enthaltenen Dienstleistungen übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung. Diesbezügliche Wünsche oder Beschwerden von Reisenden können gegenüber dem Reisebüro oder seinen Dienstleistungspartnern gültig gemacht werden.

Die Vertragspartner halten hiermit fest, dass das Aufzeigen der Teilnahmekarte bei dem das Programm abwickelnden Partner die Voraussetzung für die Teilnahme am Programm bildet.

Der Gast verpflichtet sich zur Bezahlung des Preises der auf der untrennbar zum Vertrag gehörenden Teilnahmekarte aufscheint, weiters erklärt er sich mit dem vorliegenden Reisevertrag einverstanden indem er die Teilnahmekarte mit seiner Unterschrift versieht.

In streitigen Fragen bezüglich der vom Reisebüro veranstalteten garantierten Programme streben die Parteien eine Vereinbarung an.

Sollte keine Vereinbarung erreicht werden können, so unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen juristischen Gewalt des am Sitz des Reisebüros zuständigen Gerichtes.



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